3 Monat Probe Mitgliedschaft

Von Willkommen am 01. Mai 2026 um 21:24

3 Monat Probe Mitgliedschaft

Infos zur 3 Monat Probe Mitgliedschaft:

 
Das 3 Monat Probe Mitgliedschaft gilt nur für die unten angegebene Saison und ist erst gültig nach Abbuchung des Betrags von 60 Euro. Hinzu kommt ein einmaliges Pfand für den Schlüssel (Tennisanlage und Clubhaus) von 50 Euro. Das Pfand wird nach Abgeben des Schlüssels wieder zurückerstattet. Weitere Kosten (wie z.B. Pflichtverzehr oder Mitarbeit bei Vereinsarbeiten) werden nicht erhoben. Eine automatische Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt. Bitte also vor Ablauf der 3 Monate Frist einen formlose Kündigung nach info@tc-dahl senden.

WICHTIG: Weitere Verpflichtungen entstehen durch die Saisonkarte nicht. Es wird auch auf die Regelung von Fremdspielern hingewiesen. An Veranstaltungen des Vereins (Clubmeisterschaften, Spaßturniere, etc.) kann selbstverständlich (wünschenswert!) teilgenommen werden. D3 Monat Probe Abo kann nur einmal erworben werden.

3 Monat Probe Mitgliedschaft:






     
    Ich möchte ein 3 Monate Probe Mitgliedschaft für die Sommersaison 2026
    des Tennis-Club Rot-Weiß Dahl 1978 e.V. erwerben.

    Die Kosten betragen für ein Mitglied 60 Euro für ein Paar 110 Euro. Für Kinder werden erstmal keine Mitgliedschaft erhoben.
    Das Probe Abo berechtigt
    1. zum Benutzern der Anlage
    2. Training
    a) 5 Einheiten Samstags vormittags parallel zum Familienspass
    b) 5 Einheiten Donnerstags Abends

    Name:   Vorname:   Geburtstag:
    Straße:   PLZ:   Ort:
    E-Mail:   Telefon:   Nationalität:

    Ich benötige Schlüssel für die Tennisanlage/Clubhaus

    Bemerkung:

    SEPA-Lastschrift-Mandat für eine SEPA-Basis-Lastschrift
    TC RW Dahl, Gläubiger-Identifikationsnummer: DE37TCD00000872691

    Hiermit ermächtige ich den TC Rot-Weiß Dahl 1978 e.V. bei Fälligkeit die zu entrichtenden Zahlungen
    für Beiträge, Getränkekasse und eventuelle Trainingsgebühren von meinem Konto

    IBAN:   BIC:
    Institut: durch Lastschrift einzuziehen.

    Wenn mein Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist, besteht seitens des kontoführenden
    Kreditinstitutes (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung.
    Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

    Durch Betätigen des Senden-Buttons erkenne ich die Satzung und die Beitragsordnung an.

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