Vereinbarung zur privaten Nutzung des Clubhauses: 2. Anfragen sind möglichst frühzeitig an die Geschäftsführung zu richten. Insbesondere ist sicherzustellen, dass alle vereinsoffiziellen Veranstaltungen (Medenspiele, Club-meisterschaften, Turniere etc.) uneingeschränkt Vorrang genießen. 3. Für die private Nutzung des Clubhauses ist eine Gebühr für Clubmitglieder von € 75,- (Jugendliche: € 50,-), für Nichtmitglieder von € 100,- zu entrichten, die vom Kassierer per Lastschrift eingezogen wird. Die Gebühr schließt die Kosten für Licht und Wasser ein. 4. Außerdem ist eine Kaution von € 250,- bei Übergabe des Clubhauses fällig, die ggfs. für Nachreinigungs- oder Reparaturkosten verwendet wird. Die generelle Haftung der Nutzer für darüber hinaus gehende Schadenskosten gilt uneingeschränkt. 5. Bei der Nutzung des Clubhauses durch minderjährige Vereinsmitglieder ist der Antrag durch Erziehungsberechtigte vorzunehmen. 6. Von der Nutzung ausdrücklich ausgenommen sind die Tennisplätze und die Duschräume. 7. Gläser sowie Geschirr sind im Regelfall mitzubringen, das vorhandene Besteck kann benutzt werden. 8. Holz für den Kamin wird nicht zur Verfügung gestellt. Die Nutzung von strombetriebenen Heizlüftern ist nur nach Absprache und einer entsprechenden Zuzahlung von € 20,- möglich. 9. Das Clubhaus wird in sauberem Zustand übergeben und ist entsprechend zurückzugeben. Übergabe und Abnahme erfolgen durch ein Vorstandsmitglied; etwaige Mängel sind schriftlich festzuhalten. 10. Corona: Der TC Dahl übernimmt keine Haftung bei Ansteckung der Teilnehmer der privaten Feier. Für die Hygiene ist der Nutzer verantwortlich. Er hat eine Liste der Teilnehmer der Feier zu führen, um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen zu können. |